Ortsumgehung Karlskron – Pobenhausen: CLK hakt nach

Ortseinfahrt Karlskron
Ortseinfahrt nach Karlskron: Die Umgehungsstraße soll die Ortschaft vom Verkehr entlasten.

Wie ist der aktuelle Stand bei der Ortsumgehung zwischen Karlskron und Pobenhausen? Und wie sieht die finanzielle Planung für dieses Projekt aus? Fragen wie diese hatte die Compakt – Liste Karlskron (CLK) in der Vergangenheit schon öfter in die Diskussion gebracht. Auch bei der Wahlkampftour der Wählervereinigung kamen diese Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger in Karlskron auf.

Die CLK hatte sich deswegen Mitte Februar 2020 entschieden, im Gemeinderat eine Anfrage zu diesem Thema zu stellen. Hierbei fragten die CLK-Gemeinderäte Christine Froschmeir und Sonja Rößler unter anderem nach den bisherigen und noch zu erwartenden Kosten des Vorhabens, welchen Anteil die Gemeinde dazu beisteuern muss und wie weit das Projekt in der Planung fortgeschritten ist.

Der CLK-Antrag zur Ortsumgehung Karlskron im Wortlaut

Die Umsetzung und Finanzierung der Umgehung Karlskron – Pobenhausen wird zunehmend problematischer. Die Gründe dafür sind, dass zu den bereits laufenden Großprojekten wie Kindertageseinrichtung und Baugebiet in nächster Zeit zusätzliche Aufgaben anstehen.

Die Abwassereinrichtung in der Gemeinde muss grundsätzlich umstrukturiert, die Kläranlage saniert und erneuert werden. Die Instandhaltung von Straßen und gemeindlichen Einrichtungen sind vorrangig anzugehen. Aktive Bürger setzen sich zudem mit viel Einsatz für ein Bürgerhaus ein. Diese Planung wurde bereits beauftragt, um einen Überblick zu Fördermöglichkeiten zu bekommen.

Der finanzielle Spielraum der Gemeinde wird zunehmend angespannter und Prioritäten müssen gesetzt werden. Nachdem von Bürgern Fragen zur Umgehung gestellt werden und alle Unklarheiten ausgeräumt werden müssen, stellen wir hier diese offizielle Anfrage:

- Welche Kosten sind bereits für die Planung der Umgehung entstanden?
- In welcher Planungsstufe befindet sich das Projekt?
- Welchen Standpunkt vertritt die Stadt Ingolstadt?
- Mit welchen Gesamtkosten wird aktuell gerechnet?
- Wie hoch werden die Kosten für den Grunderwerb geschätzt?
- Mit welchem Betrag wird die Gemeinde aufkommen müssen?
- Welche Zahlungen kommen auf die Gemeinde zu, wenn die Planungen eingestellt werden?

In der Gemeinderatssitzung vom 2. März hat die CLK nun Antworten auf ihre Fragen erhalten. Darin sind beispielsweise bisher entstandende Kosten von etwa 600.000 Euro genannt, unter anderem für Objektplanungen und Machbarkeitsstudien. Weiterhin werden die Gesamtkosten für die geplante Projektvariante auf fast 18 Millionen Euro veranschlagt sowie Kosten für den Grunderwerb in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro.

Die Antworten zur CLK-Anfrage im Detail

Welche Kosten sind bereits für die Planung der Umgehung entstanden?

Für die Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und landschaftsplanerische Leistungen wurden bisher Honorare in Höhe von ca. 349.188,00 Euro brutto in Rechnung ausbezahlt.

(Es ergibt sich aus der Planungsstufe 1 noch ein Resthonorar von ca. 177.500,00 Euro brutto)

Für vorherige Machbarkeitsstudien, etc. wurden in den Jahren 2009 bis 2014 58.300,68 Euro bezahlt. In den Jahren 2015 und 2016 sind Kosten für das VOF-Verfahren, etc. in Höhe von 19.489,40 Euro entstanden.

Gesamt macht dies einen bereits entstandenen Betrag in Höhe von 426.908.08 Euro aus den Jahren 2009 bis 2020. Die Jahre vor 2009 werden noch ermittelt und in der Sitzung vorgestellt.

In welcher Planungsstufe befindet sich das Projekt?

Mittlerweile wurde die Planungsstufe 1 (LPH 1 Grundlagenermittlung und LPH 2 Voruntersuchung) abgeschlossen. Die Leistungsphase 3 wurde noch nicht beauftragt.

Welchen Standpunkt vertritt die Stadt Ingolstadt?

Wir verweisen hier auf das beiliegende Protokoll zur Besprechung am 03. April 2019 mit der Stadt Ingolstadt. (siehe OU_2019_04_03_BesprechungStadtIngolstadt_final)

[Anm. CLK: Laut Information von Bürgermeister Kumpf gibt es weitere Gespräche erst nach der Kommunalwahl.]

Seitens der Gemeinde Karlskron ist geplant, mit der von der Regierung von Oberbayern befürworteten Vorzugsvariante (3C) wieder an die Stadt Ingolstadt heranzutreten. Vorab sind aber noch offene Fragen mit der Regierung von Oberbayern zu klären.

Mit welchen Kosten wird aktuell gerechnet?

Lt. Kostenschätzung Voruntersuchung vom 06.09.2019 ergeben sich für die einzelnen Varianten folgende Kosten: siehe Anlage OU_2019_09_06 Kostenschätzungen

[Anm. CLK: In dem genannten Dokument ist für die Variante 3C eine Gesamtsumme von 17,645 Millionen Euro genannt.

Da in diesem frühen Planungsstadium noch nicht alle Leistungen im Detail erfasst sind (Maßnahmen an Versorgungsleitungen, Begleitwegenetz, Entwässerung, etc.) wäre hier nach den Vorgaben des StMB für die frühe Planungsstufe der Voruntersuchung ein Zuschlag von 20% in Ansatz zu bringen.]

Wie hoch werden die Kosten für den Grunderwerb geschätzt?

Die Kosten für den Grunderwerb betragen lt. Kostenschätzung (Ansatz 10,00 Eur/m2) für die Vorzugsvariante 3C: siehe Anlage: OU_2019_Grunderwerb_Kostenschätzung_Variante_3C

[Anm. CLK: Die im Dokument genannte Bruttosumme der Hauptgruppe 1 beträgt 1.506.000 Euro.]

Mit welchem Betrag wird die Gemeinde aufkommen müssen?

Die genauen Fördersätze wären mit dem Zuschussgeber (Regierung von Oberbayern) abzustimmen. (siehe auch: OU_2014_10_06_SchreibenObersteBaubehörde)

[Anm. CLK: In genanntem Dokument heißt es dazu:

Vorplanung des Gesamtprojekts: Der Freistaat Bayern trägt zwei Drittel der hierfür entstehenden Planungskosten. Die Vorplanung lässt die Gemeinde Karlskron für den nördlichen Abschnitt bis zur baureifen Planung weiterentwickeln.

Die Planung des nördlichen Abschnitts wird vom Freistaat Bayern bei Realisierung des Vorhabens durch die Gemeinde mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 12% der Baukosten gefördert.

Sollte sich die Gemeinde nach Abschluss der Planungsarbeiten und nach Erlangen von bestandskräftigem Baurecht entschließen, das Projekt zu bauen, wäre aus heutiger Sicht [Anm. CLK: Oktober 2014] eine Förderung in Höhe von 85% der zuwendungsfähigen Kosten denkbar. Eine verbindliche Festlegung der Förderhöhe ist aber erst bei Vorliegen des entscheidungsreifen Zuwendungsantrags möglich.

Die Umsetzung des Projekts kann sowohl räumlich als auch zeitlich gestaffelt erfolgen.

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt wird die Gemeinde, sofern gewünscht, im gesamten Planungs- und Realisierungsprozess beratend begleiten.]

Welche Zahlungen kommen auf die Gemeinde zu, wenn die Planungen eingestellt werden?

Nur das Resthonorar der Planungsstufe 1 (Ende LPH 2; siehe Frage 1).