Für die Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und landschaftsplanerische Leistungen wurden bisher Honorare in Höhe von ca. 349.188,00 Euro brutto in Rechnung ausbezahlt.
(Es ergibt sich aus der Planungsstufe 1 noch ein Resthonorar von ca. 177.500,00 Euro brutto)
Für vorherige Machbarkeitsstudien, etc. wurden in den Jahren 2009 bis 2014 58.300,68 Euro bezahlt. In den Jahren 2015 und 2016 sind Kosten für das VOF-Verfahren, etc. in Höhe von 19.489,40 Euro entstanden.
Gesamt macht dies einen bereits entstandenen Betrag in Höhe von 426.908.08 Euro aus den Jahren 2009 bis 2020. Die Jahre vor 2009 werden noch ermittelt und in der Sitzung vorgestellt.
Mittlerweile wurde die Planungsstufe 1 (LPH 1 Grundlagenermittlung und LPH 2 Voruntersuchung) abgeschlossen. Die Leistungsphase 3 wurde noch nicht beauftragt.
Wir verweisen hier auf das beiliegende Protokoll zur Besprechung am 03. April 2019 mit der Stadt Ingolstadt. (siehe OU_2019_04_03_BesprechungStadtIngolstadt_final)
[Anm. CLK: Laut Information von Bürgermeister Kumpf gibt es weitere Gespräche erst nach der Kommunalwahl.]
Seitens der Gemeinde Karlskron ist geplant, mit der von der Regierung von Oberbayern befürworteten Vorzugsvariante (3C) wieder an die Stadt Ingolstadt heranzutreten. Vorab sind aber noch offene Fragen mit der Regierung von Oberbayern zu klären.
Lt. Kostenschätzung Voruntersuchung vom 06.09.2019 ergeben sich für die einzelnen Varianten folgende Kosten: siehe Anlage OU_2019_09_06 Kostenschätzungen
[Anm. CLK: In dem genannten Dokument ist für die Variante 3C eine Gesamtsumme von 17,645 Millionen Euro genannt.
Da in diesem frühen Planungsstadium noch nicht alle Leistungen im Detail erfasst sind (Maßnahmen an Versorgungsleitungen, Begleitwegenetz, Entwässerung, etc.) wäre hier nach den Vorgaben des StMB für die frühe Planungsstufe der Voruntersuchung ein Zuschlag von 20% in Ansatz zu bringen.]
Die Kosten für den Grunderwerb betragen lt. Kostenschätzung (Ansatz 10,00 Eur/m2) für die Vorzugsvariante 3C: siehe Anlage: OU_2019_Grunderwerb_Kostenschätzung_Variante_3C
[Anm. CLK: Die im Dokument genannte Bruttosumme der Hauptgruppe 1 beträgt 1.506.000 Euro.]
Die genauen Fördersätze wären mit dem Zuschussgeber (Regierung von Oberbayern) abzustimmen. (siehe auch: OU_2014_10_06_SchreibenObersteBaubehörde)
[Anm. CLK: In genanntem Dokument heißt es dazu:
Vorplanung des Gesamtprojekts: Der Freistaat Bayern trägt zwei Drittel der hierfür entstehenden Planungskosten. Die Vorplanung lässt die Gemeinde Karlskron für den nördlichen Abschnitt bis zur baureifen Planung weiterentwickeln.
Die Planung des nördlichen Abschnitts wird vom Freistaat Bayern bei Realisierung des Vorhabens durch die Gemeinde mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 12% der Baukosten gefördert.
Sollte sich die Gemeinde nach Abschluss der Planungsarbeiten und nach Erlangen von bestandskräftigem Baurecht entschließen, das Projekt zu bauen, wäre aus heutiger Sicht [Anm. CLK: Oktober 2014] eine Förderung in Höhe von 85% der zuwendungsfähigen Kosten denkbar. Eine verbindliche Festlegung der Förderhöhe ist aber erst bei Vorliegen des entscheidungsreifen Zuwendungsantrags möglich.
Die Umsetzung des Projekts kann sowohl räumlich als auch zeitlich gestaffelt erfolgen.
Das Staatliche Bauamt Ingolstadt wird die Gemeinde, sofern gewünscht, im gesamten Planungs- und Realisierungsprozess beratend begleiten.]
Nur das Resthonorar der Planungsstufe 1 (Ende LPH 2; siehe Frage 1).