Kindergarten soll frei von Wahlwerbung sein

Achtung Kinder: Für ihre Verkehrssicherheit sind Warnwesten sinnvoll, Wahlwerbung hat darauf aber nichts verloren. (Foto: Martin Berk  / pixelio.de)

Der Kindergarten in der Gemeinde Karlskron soll frei von Wahlwerbung sein. Das hat die Compakt – Liste Karlskron (CLK) in einem Antrag an Bürgermeister Stefan Kumpf gefordert. Hintergrund ist eine Sachspende des CSU-Ortsverbands an den Kindergarten St. Josef in Form von Warnwesten. Diese tragen deutlich sichtbar das Logo des Ortsverbands auf der Rückseite.

Zwar sei es wichtig und notwendig, wenn Kinder mit solchen Warnwesten im Verkehr besser sichtbar und somit sicherer unterwegs seien, so die CLK-Gemeinderätinnen Christa Froschmeir und Sonja Rössler in ihrem Antrag. Doch die Kinder würden damit zu Werbeträgern: “Es kann nicht sein, dass unsere Kinder instrumentalisiert werden”, so Froschmeir und Rössler.

In Schulen sei politische Werbung verboten, eine gesetzliche Regelung zum Verbot von Wahlwerbung in Kindergärten und Kitas sei den beiden Gemeinderätinnen allerdings nicht bekannt. Sie fordern daher eine klare Regelung, die Wahlwerbung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde verbietet.

Der Antrag zur Wahlwerbung im Kindergarten im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die örtlichen Parteien und die Wählervereinigung bereiten sich für die bevorstehende Kommunalwahl 2020 vor. Die Kandidaten für die Wählerlisten werden benannt und in den nächsten Wochen vorgestellt. Wahlwerbung ist unerlässlich, damit sich die Gruppierungen profilieren können.


Natürlich ist die Wahlwerbung effektiver, wenn kleine Präsente mit Logos der betreffenden Partei dazu verteilt werden. Bisher waren diese Give-aways an den Infoständen und Infoveranstaltungen üblich. Eine Verteilung an die Haushalte schaffte zudem Aufmerksamkeit.


In Karlskron ist es aber scheinbar nun auch möglich, neue Werbeträger zu nutzen. In einer grundsätzlich tollen Aktion wurde eine Kiga-Gruppe in der Turnhalle des Kindergartens mit Sicherheitswesten ausgestattet. Es ist wichtig und notwendig, dass die Kleinen gesehen werden und somit gefährliche Situationen verhindert werden können.


Just sechs Monate vor der Wahl ist für die spendablen Gönner gleichzeitig ein Nutzen erkennbar, denn die leuchtend orangefarbenen Westen tragen das Logo des Ortsverbandes. Es ist unübersehbar und unsere Kleinen dienen als exzellente Werbefläche.


In Schulen ist politische Werbung nach Art. 84 Abs.2 BayEUG verboten. Eine gesetzliche Regelung zum Verbot von Wahlwerbung in Kitas ist uns nicht bekannt.


Im Sinne der Fairness im Wahlkampf wäre es nun geboten, dass auch die übrigen Fraktionen die noch freien „Werbeträger“ nutzen können. Man könnte die Kita-Gruppen aufteilen und jede Woche dürfen dann „Geschenke“ in den Kitas im Beisein der Presse verteilt werden.


Fazit: Es kann nicht sein, dass unsere Kinder instrumentalisiert werden! Wir stellen hiermit den Antrag, dass eine klare Regelung die Wahlwerbung in den Kindertagesstätten der Gemeinde verbietet.